Liefer und ZahlungsbedingungenMasse und Beschreibungen der Produkte Die in unseren Katalogen, Prospekten, Angeboten und sonstigen Unterlagen angegebenen Masse und Produktbeschreibungen sind nur annähernd verbindlich. Geringfügige Änderungen und technische Verbesserungen behalten wir uns vor. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben verstehen sich die Preise für alle beschriebenen Transport-Behälter (Taschen, Koffer, etc.) ohne den abgebildeten Inhalt. Preise Die genannten Preise gelten nur in Verbindung mit unseren Lieferbedingungen. Sie beinhalten keine Nebenkosten wie Fracht, Verpackung, Versicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisänderungen aufgrund erheblich gestiegener Material- bzw. Einkaufskosten behalten wir uns (auch ohne besondere Ankündigung) vor. Versandkosten Für jede Sendung ermitteln wir den jeweils günstigsten Versandweg und beauftragen die von uns auszuwählenden Speditionen bzw. Paketdienste. Die uns entstehenden Fracht- bzw. Porto- und Verpackungskosten werden von uns vorgelegt und mit der Ware berechnet. Kleinmengenzuschlag Zur Deckung des unverhältnismässig hohen Verwaltungsaufwands bei der Abwicklung von Kleinaufträgen berechnen wir bei einem Netto-Bestellwert unter 50,- CHF einen Kleinmengenzuschlag in Höhe von 10,- CHF. Zahlungsbedingungen Sofern nicht im Einzelfall schriftlich von uns andere Konditionen bestätigt wurden, gelten unsere Standard-Zahlungsbedingungen: Lieferzeiten / Auftragsbestätigungen Die Lieferung erfolgt meist kurzfristig ab Lager. Aus diesem Grund bestätigen wir Aufträge nur auf besonderen Wunsch. Wenn wir Ihren Auftrag nicht innerhalb der von Ihnen genannten Frist komplett ausliefern können, nehmen wir Teillieferungen der vorrätigen Artikel vor, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich widersprechen. Mängelruge Offene Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich und unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unmittelbar nach der Annahme vollständig zu prüfen. Spätere Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Mängel bei Ankunft der Ware nicht ersichtlich waren (versteckte Mängel). Transportschäden Offensichtliche Transportschäden - zum Beispiel beschädigte Kartons - müssen dem Frachtführer (Spedition oder Paketdienst) sofort angezeigt werden. Spätere Reklamationen von Transportschäden können in den allermeisten Fällen nicht mehr berücksichtigt werden.
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